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Grundlage der Honorarabrechnung ist die Gebührenordnung für Tierärzte in der aktuellen Fassung vom 28. Juli 1999, die Sie jederzeit bei uns einsehen können bzw. über den unten angegebenen Link erreichen.
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Wie setzt sich nun der Gesamtpreis einer Behandlung zusammen?
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Die Angaben in der GOT sind Preise für einzelne Verrichtungen, die durch den Tierarzt ausgeführt werden. Für die Kastration einer weiblichen Katze führe ich hier beispielhaft die Berechnung des Gesamtpreises an.
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Eine Kastration ist eine Operation, die in Narkose ausgeführt werden muß. Um das Risiko der Narkose/der Operation zu minimieren, ist eine Allgemeine Untersuchung des Tieres (einschliesslich der Beratung zur OP, Erklärungen zur Nachsorge...) und eine Untersuchung des Herz-/Kreislaufsystems Voraussetzung dafür, daß Sie Ihren Liebling gesund wieder abholen können.
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Die eigentliche Operation erfordert einen personellen Aufwand zur Ausführung und Narkoseüberwachung und zur Nachsorge (Überwachung der Atmung und des Kreislaufzustandes bis zum Aufwachen, ). Nicht in der Gebührenordnung enthalten sind die Aufwendungen für Medikamente und Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Nahtmaterial, Spritzen, Narkose- und Schmerzmedikamente), die für die Operation benötigt werden. Dieser Aufwand wird separat berechnet.
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Daraus ergibt sich folgende Zusammenstellung der Einzelpreise: Link
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Die einzelnen Positionen beinhalten noch den sogenannten "Ost-Abschlag", eine festgelegte Honorarkürzung in den neuen Bundesländern. Im Gegensatz zum Humanmediziner ist der Tierarzt verpflichtet, für seine Leistungen die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von gegenwärtig 16% auf die Nettosumme an das Finanzamt abzuführen.
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Die Bezahlung bei uns erfolgt bar oder mit EC-Karte unmittelbar nach Erbringung der tierärztlichen Leistung bzw. Abholung eines Patienten. Auch wenn es unangenehm ist zu sagen, zwingen uns Erfahrungen der Vergangenheit zu folgender Aussage: "Ihre Bank behandelt keine Tiere und ich verleihe kein Geld".
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Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) als Übersicht
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